{"id":2156,"date":"2024-02-01T18:21:14","date_gmt":"2024-02-01T17:21:14","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.pruvia.com\/?page_id=2156"},"modified":"2024-02-09T15:20:43","modified_gmt":"2024-02-09T14:20:43","slug":"general-purchase-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2156\" class=\"elementor elementor-2156\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-83a687a e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"83a687a\" data-element_type=\"container\" data-settings=\"{&quot;content_width&quot;:&quot;boxed&quot;}\" data-core-v316-plus=\"true\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9ed01f8 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9ed01f8\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! elementor - v3.19.0 - 07-02-2024 *\/\n.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-stacked .elementor-drop-cap{background-color:#69727d;color:#fff}.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-framed .elementor-drop-cap{color:#69727d;border:3px solid;background-color:transparent}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap{margin-top:8px}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap-letter{width:1em;height:1em}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap{float:left;text-align:center;line-height:1;font-size:50px}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap-letter{display:inline-block}<\/style>\t\t\t\t<h2><strong>ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN<\/strong><\/h2><p><strong>Allgemeine Einkaufsbedingungen der PRUVIA GmbH und ihrer Tochtergesellschaften\u00a0<\/strong><\/p><p><a href=\"https:\/\/pruvia.com\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/2021-02-12-Pruvia-General-Purchasing-Conditions.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(PDF Herunterladen)<\/a><\/p><div class=\"page\" title=\"Seite 1\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p><strong>Artikel 1. Allgemeines<\/strong><\/p><p>1.1. Die folgenden Begriffe und Ausdr\u00fccke haben im Kontext dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen (die \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c) folgende Definitionen:<\/p><div class=\"page\" title=\"Seite 1\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p><strong>Auftragsbest\u00e4tigung:<\/strong>\u00a0die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Bedingungen;<br \/><strong>Klient:<\/strong> PRUVIA GmbH und alle ihre Tochtergesellschaften;<br \/><strong>Vertrag:<\/strong>\u00a0tritt mit der Annahme der Bestellung und jedem anderen Rechtsverh\u00e4ltnis, auf das die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Anwendung finden, in Kraft;<br \/><strong>Auftragnehmer:<\/strong>\u00a0jede nat\u00fcrliche oder juristische Person oder deren gesetzliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder Erben, die im Rahmen ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit mit dem Kunden einen Vertrag \u00fcber die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen abschlie\u00dft;<br \/><strong>Lieferung:<\/strong>\u00a0die tats\u00e4chliche Lieferung durch den Auftragnehmer<br \/>Produkte an den Kunden auf Anweisung des Kunden liefern; Parteien: Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam;<br \/><strong>Lohnsteuer:<\/strong>\u00a0Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, Arbeitnehmerversicherungsbeitr\u00e4ge und einkommensabh\u00e4ngiger Beitrag zusammen;<br \/><strong>Produkte:<\/strong>\u00a0Waren und Dienstleistungen zusammen;<br \/><strong>Gesetzliche Bestimmungen:<\/strong>\u00a0alle Gesetze, Vorschriften, beh\u00f6rdlichen Anweisungen und Bestimmungen sowie die internen Regeln, die am Ort der Vertragserf\u00fcllung, dh am Lieferort, gelten;<br \/><strong>Schriftlich\/schriftlich<\/strong>\u00a0umfasst Fax- und E-Mail-Kommunikation sowie gedruckte Kopien;<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"column\"><p>1.2. Bestellungen setzen das Inkrafttreten eines Vertrags und die Zustimmung des Auftragnehmers voraus.<\/p><p>1.3. Ein Wort im Singular schlie\u00dft gegebenenfalls auch den Plural ein und umgekehrt.<\/p><p><strong>Artikel 2. Geltungsbereich<\/strong><\/p><p>2.1. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr das Zustandekommen, den Inhalt und die Durchf\u00fchrung des Vertrages sowie f\u00fcr alle anderen Rechtshandlungen und Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien.<\/p><p>2.2. Der Geltung etwaiger Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragnehmers, gleich welcher Bezeichnung, wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/p><p>2.3. Die Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen nur dann ausgeschlossen werden, wenn und soweit dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde und diese Vereinbarungen nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen stehen.<\/p><p>2.4. Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p><p><strong>Artikel 3. Angebote und Vertragsabschluss<\/strong><\/p><p>3.1. An eine Angebotsanfrage ist der Auftraggeber nicht gebunden, sie gilt als Aufforderung an den Auftragnehmer zur Abgabe eines Angebots.<\/p><p>3.2. Ein m\u00fcndliches oder schriftliches Angebot des Auftragnehmers ist f\u00fcr den Auftraggeber unwiderruflich und bindend, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes erkl\u00e4rt.<\/p><p>3.3. Wenn der Auftraggeber auf der Grundlage eines Angebots des Auftragnehmers eine Bestellung aufgibt, kommt der Vertrag zustande, wenn der Auftraggeber die Bestellung an den Auftragnehmer sendet.<\/p><p>3.4. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, gelten f\u00fcr sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>3.5. Wird ein Vertrag m\u00fcndlich abgeschlossen, wird die Erf\u00fcllung ausgesetzt, bis der Kunde eine schriftliche Best\u00e4tigung der Bestellung gesendet hat. Die Erf\u00fcllung eines m\u00fcndlichen Vertrags wird jedoch nicht ausgesetzt, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bestellnummer mitteilt.\u00a0<\/p><p>3.6. Eine \u00c4nderung der Bestellung ist verbindlich, sobald die \u00c4nderung bzw. deren Best\u00e4tigung durch den Auftraggeber \u00fcbermittelt wird, es sei denn, der Auftragnehmer erhebt innerhalb von f\u00fcnf Werktagen nach \u00dcbermittlung der \u00c4nderung einen schriftlich begr\u00fcndeten Einspruch gegen die \u00c4nderung bzw. deren Best\u00e4tigung.<\/p><\/div><div class=\"column\"><p>3.7. Sofern der Auftragnehmer bei der Vertragserf\u00fcllung vom Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers gelieferte oder genehmigte Spezifikationen, Anleitungen, Modelle, Zeichnungen, Pr\u00fcfvorschriften usw. in welcher Form auch immer verwendet, sind diese Bestandteil des Vertrages Vertrag.<\/p><p>3.8. Wenn der Vertrag offensichtliche Unstimmigkeiten, Fehler oder Auslassungen enth\u00e4lt, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverz\u00fcglich dar\u00fcber informieren und um Kl\u00e4rung bitten, bevor der Auftragnehmer mit der Vertragserf\u00fcllung fortf\u00e4hrt; andernfalls verliert der Auftragnehmer alle Rechte auf eine zus\u00e4tzliche Zahlung.<\/p><p>3.9. Wenn es sich bei dem Vertrag um die Erbringung von Dienstleistungen handelt, handelt es sich um einen ergebnisorientierten Vertrag, und der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Dienstleistungen gem\u00e4\u00df der Bestellung einschlie\u00dflich etwaiger Anh\u00e4nge zu erbringen.<\/p><p><strong>Artikel 4. Pflichten des Auftragnehmers<\/strong><\/p><p>Zu den Pflichten des Auftragnehmers geh\u00f6ren unter anderem:<\/p><p>A. Effektive Lieferung gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Vertrags;<\/p><p>B. Nur Befolgung der Weisungen und Auftr\u00e4ge des Kunden;<\/p><p>C. Besitz und Offenlegung auf Anfrage des Kunden eines g\u00fcltigen Nachweises der Registrierung bei den Steuerbeh\u00f6rden zusammen mit einem aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister der Handelskammer;<\/p><p>D. \u00dcbergabe von Kopien g\u00fcltiger Identit\u00e4tsnachweise und Bef\u00e4higungsnachweise seiner Mitarbeiter an den bevollm\u00e4chtigten Vertreter des Auftraggebers, bevor diese Mitarbeiter ihre Arbeit auf der Baustelle aufnehmen. W\u00e4hrend der Arbeit m\u00fcssen die Arbeitnehmer auf Verlangen ihre Identit\u00e4t nachweisen k\u00f6nnen;<\/p><p>E. Einhaltung der Verordnung \u00fcber die Besch\u00e4ftigung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern \u2013 Besch\u00e4ftigungsverordnung (BeschV) und des Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetzes (A\u00dcG) sowie Freistellung des Auftraggebers von jeglicher Strafe, Sanktion oder Haftung des Auftraggebers wegen Versto\u00dfes gegen diese Gesetze;<\/p><p>F. \u00dcbermittlung einer Abrechnung an den Kunden gem\u00e4\u00df einem vom Kunden bereitzustellenden Muster mit den Namen und B\u00fcrgerservicenummern aller Mitarbeiter, die Woche f\u00fcr Woche auf der Baustelle gearbeitet haben;<\/p><p>G. Auf Verlangen des Kunden Lohn- und Gehaltsabrechnungen vorlegen;\u00a0<\/p><div class=\"page\" title=\"Seite 1\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p>H. Einhaltung aller Verpflichtungen gegen\u00fcber den auf der Baustelle t\u00e4tigen Mitarbeitern;<\/p><\/div><\/div><\/div><p>I. Auf Anfrage des Auftraggebers und mindestens einmal pro Quartal auf Initiative des Auftragnehmers den Steuerbeh\u00f6rden eine Originalaufstellung der Zahlungshistorie vorzulegen;<\/p><p>J. Kunden des Auftraggebers keine Angebote oder Preise f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, Alternativen oder \u00c4nderungen der vom Auftraggeber dem Auftragnehmer \u00fcbertragenen Arbeiten zu unterbreiten;<\/p><p>K. Einf\u00fchrung eines Lohn- und Gehaltsabrechnungssystems nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und dem Sozialgesetzbuch IV (SGB IV);<\/p><p>L. Zu jeder Zeit auf eigene Kosten f\u00fcr seine Arbeit, schwere Ausr\u00fcstung und Materialien sowie die Haftung versichert zu sein. Schwere Ger\u00e4te, Messger\u00e4te und motorbetriebene Werkzeuge m\u00fcssen nachweislich von einer zust\u00e4ndigen Stelle zugelassen sein;<\/p><p>M. Entfernung \u00fcbersch\u00fcssiger schwerer Ausr\u00fcstung und Werkzeuge;<\/p><div class=\"page\" title=\"Seite 2\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p>N. St\u00e4ndiges Vorhandensein ausreichender Fachkr\u00e4fte auf der Baustelle und nachweislich wirksame Unterweisung dieser Arbeitskr\u00e4fte hinsichtlich der einschl\u00e4gigen Baustellenvorschriften;<\/p><p>O. Sicherzustellen, dass sich w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung seiner Arbeiten jederzeit ein Vertreter auf der Baustelle befindet, der die Arbeiten allein oder gemeinsam mit anderen ausf\u00fchrt und der die deutsche und\/oder englische Sprache beherrscht;<\/p><p>P. Die ihm vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten schweren Ger\u00e4te fachgerecht zu nutzen und zu konservieren, andernfalls haftet er f\u00fcr alle Verluste und Kosten;<\/p><p>F. W\u00e4hrend der Ruhe- und Schichtzeiten, um seinen Arbeitern das Essen in den bereitgestellten Einrichtungen zu erm\u00f6glichen, es sei denn, in der Bestellung ist festgelegt, dass der Auftragnehmer seine eigenen Essensm\u00f6glichkeiten bereitstellen muss;<\/p><p>R. Nach Abschluss der Bestellung oder eines Teils davon, bei dem eine vollst\u00e4ndige oder teilweise Zahlung verlangt werden kann, ist es erforderlich, eine Empfangsbest\u00e4tigung, eine Arbeitszeittabelle oder einen Finanzbericht zu erhalten, die von einer autorisierten Partei im Namen des Kunden unterzeichnet wurden . Dieses Dokument ist f\u00fcr die Buchhaltung des Kunden erforderlich und begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Zahlung;<\/p><p>S. Auf eigene Kosten Lagerraum zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der hierf\u00fcr erforderliche horizontale und vertikale Transport ist, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftragnehmer zu tragen. Sofern auf der Baustelle Lagerraum zur Verf\u00fcgung gestellt wird, erfolgt die Lagerung auf Gefahr des Auftragnehmers;<\/p><p>T. Bereitstellung des aktuellen Materialsicherheitsdatenblatts (MSDS) f\u00fcr jede Lieferung gesundheitsgef\u00e4hrdender Materialien;<\/p><p>U. Die unverz\u00fcgliche Benachrichtigung des Kunden \u00fcber jeden Unfall, der einen Versto\u00df verursacht und in direktem Zusammenhang mit den von ihm durchgef\u00fchrten Arbeiten steht. In dieser Benachrichtigung sollte die Dauer des Versto\u00dfes in Kalendertagen angegeben werden oder es sollte so bald wie m\u00f6glich eine weitere Benachrichtigung dar\u00fcber erfolgen, um die Schwere des Unfalls beurteilen zu k\u00f6nnen.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Seite 2\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p><strong>Artikel 5. Preise<\/strong><\/p><p>5.1. Die im Vertrag genannten Preise sind Festpreise, verbindlich und verstehen sich zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich inklusive DDP (Delivered Duty Paid), sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer hat die jeweils geltenden Mehrwertsteuers\u00e4tze anzugeben.<\/p><p>5.2. Die Parteien vereinbaren im Voraus schriftlich einen festen Gesamtpreis f\u00fcr die Lieferung der Produkte.<\/p><p>5.3. Der Auftragnehmer ist nur dann berechtigt, im Rahmen seiner Leistungen Mehraufwand in Rechnung zu stellen, wenn der Auftraggeber diesem Mehraufwand vorab schriftlich zugestimmt hat.<\/p><p><strong>Artikel 6. Eigentum und Lieferung<\/strong><\/p><p>6.1. Das Eigentum an den Produkten geht vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald der Auftragnehmer gem\u00e4\u00df dem Vertrag das Eigentum an diesen Produkten von einem bevollm\u00e4chtigten Vertreter des Auftraggebers erworben hat.<\/p><p>6.2. Bei der Lieferung muss der Frachtbrief von einem bevollm\u00e4chtigten Vertreter des Kunden unterzeichnet werden. Diese Person muss f\u00fcr die gelieferte Bestellung die Anzahl der gelieferten Produkte unterzeichnen und einen ersten Hinweis auf erkennbare M\u00e4ngel geben. Sollte eine weitere Pr\u00fcfung ergeben, dass die Lieferung oder ein Teil davon nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht, ist der Kunde berechtigt, die Bestellung ganz oder teilweise zu widerrufen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer hier\u00fcber innerhalb von acht Werktagen schriftlich informieren. F\u00fcr hieraus entstehende Sch\u00e4den haftet der Auftragnehmer.<\/p><\/div><div class=\"column\"><p>6.3. Die Lieferung erfolgt DDP an die vereinbarte Adresse, genau zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Besondere W\u00fcnsche des Auftraggebers hinsichtlich Transport und\/oder Versand werden vom Auftragnehmer erf\u00fcllt, ohne dass dieser Anspruch auf Preiserh\u00f6hung oder Aufschlag erheben kann, es sei denn, diese Forderungen sind angesichts der Art und H\u00f6he der dadurch entstehenden Kosten unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Alle vertraglichen Fristen sind Endtermine. Liegt eine Lieferung au\u00dferhalb der Lieferfrist, liegt automatisch ein Vertragsbruch des Auftragnehmers vor.<\/p><p>6.4. Wenn der Auftragnehmer au\u00dferhalb der Lieferfrist liefert, ist er f\u00fcr jeden Kalendertag, um den sich die Lieferung verz\u00f6gert, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1% des Bestellwertes f\u00fcr diese Lieferung verpflichtet. Wenn sich die Lieferung um mehr als 30 Tage versp\u00e4tet oder zu versp\u00e4ten droht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen und die Zahlung der Vertragsstrafe zu verlangen. Diese Strafe ersetzt nicht den Ersatz aller dem Kunden entstandenen Verluste und Kosten.<\/p><p>6.5. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber schriftlich \u00fcber jede drohende Lieferverz\u00f6gerung unter Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten und seinen Vorschlag zur bestm\u00f6glichen Begrenzung der Verz\u00f6gerung zu unterbreiten.<\/p><p>6.6. Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer auffordert, die Lieferung zu verz\u00f6gern, wird der Auftragnehmer die Produkte ordnungsgem\u00e4\u00df verpacken, identifizieren und getrennt lagern sowie sie f\u00fcr die im Voraus vereinbarte Zahlung sichern und versichern.<\/p><p>6.7. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Teile eines Projekts einzeln zu liefern, es sei denn, dies wurde zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. In diesem Fall umfasst der Begriff \u201eLieferung\u201c im Sinne dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auch die Teillieferung eines Projekts.<\/p><p>6.8. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber auferlegten Sicherheits- und Umweltvorschriften sowie die Hausordnung einhalten. Diese Regeln werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber auf Anfrage zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p><p>6.9. Die Produkte m\u00fcssen von guter Qualit\u00e4t sein und den \u00fcblichen Standards in Bezug auf Gebrauchstauglichkeit und Verarbeitung sowie allen anderen vereinbarten Anforderungen entsprechen. Der Auftragnehmer versteht die Verwendung und den Zweck, f\u00fcr den die Produkte bestimmt sind, und garantiert, dass diese Produkte f\u00fcr diese Verwendung und diesen Zweck vollst\u00e4ndig geeignet sind.<\/p><p>6.10. Leihverpackungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Lieferdatum auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zur\u00fcckzusenden. F\u00fcr jeden Tag, um den sich die R\u00fcckgabe der Verpackung verz\u00f6gert, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine sofortige Zahlung von 500 \u20ac zzgl. MwSt. verlangen.<\/p><p>6.11. Der Auftragnehmer gew\u00e4hrleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Beschr\u00e4nkungen und Rechten Dritter sind, einschlie\u00dflich Beschr\u00e4nkungen, die sich aus Patenten, Urheberrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten ergeben, mit Ausnahme von Belastungen, Beschr\u00e4nkungen und Anspr\u00fcchen, die der Auftraggeber ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt hat.<\/p><p>6.12. Der Begriff \u201eLieferung\u201c umfasst die Lieferung aller Materialien, Werkzeuge und Dokumentationen wie der EG-Konformit\u00e4tserkl\u00e4rung, der technischen Konstruktionsunterlagen und Benutzeranweisungen oder Handb\u00fccher in der Sprache des Landes, in dem sie verwendet werden sollen, Zeichnungen, Tests Zertifikate, Qualit\u00e4ts-, Zulassungs- und Garantiezertifikate, Wartungs- und Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshandb\u00fccher.<\/p><p>6.13. Sofern es sich bei den Leistungen um den Einsatz von Arbeitskr\u00e4ften handelt, hat der Auftragnehmer mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt zu beurteilen, ob der potenzielle Arbeitskraft f\u00fcr den Auftrag geeignet ist, und zwar auf der Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Stellenbeschreibung und seiner eigenen sehr guten Kenntnisse \u00fcber das Gesch\u00e4ft des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen finanziellen und sonstigen Folgen etwaiger Anspr\u00fcche Dritter aus dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) frei.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Seite 3\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p>6.14. Die Arbeitszeit des Auftragnehmers soll sich an der \u00fcblichen Arbeitszeit auf der Baustelle orientieren. \u00dcberstunden sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und der Arbeitsaufsichtsbeh\u00f6rde zul\u00e4ssig.<\/p><p>6.15. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Waren wie Rohstoffe, Zusatzstoffe, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen und Software zur Verf\u00fcgung, damit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann, bleiben diese Waren Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird die betreffenden Waren getrennt von ihm oder Dritten geh\u00f6renden Waren aufbewahren. Der Auftragnehmer wird diese Waren als Eigentum des Auftraggebers kennzeichnen.<\/p><p>6.16. Sofern diese beiden Zeitpunkte nicht zusammenfallen, unterliegt die Gefahr des Auftragnehmers f\u00fcr die Zeit zwischen Eigentums\u00fcbergang und Lieferung.<\/p><p>6.17. Unbeschadet des Abschnitts 15 dieses Artikels handelt es sich bei den daraus entstehenden Waren um neue Waren des Auftraggebers, sobald Waren des Auftraggebers wie Rohstoffe, Zusatzstoffe und Software in Waren des Auftragnehmers integriert wurden. Das Risiko in Bezug auf Materialien und Rechte, einschlie\u00dflich neuer Waren wie oben beschrieben, geht auf den Kunden \u00fcber, sobald die Produkte nach der Lieferung gem\u00e4\u00df Artikel 11 genehmigt wurden.<\/p><p><strong>Artikel 7. Verpackung und Versand<\/strong><\/p><p>7.1. Der Transport der im Rahmen des Vertrags zu liefernden Waren, Materialien und Zusatzstoffe erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist f\u00fcr die Verladung, Lagerung und Entladung der G\u00fcter und Materialien sowie f\u00fcr deren ausreichende Versicherung verantwortlich. Die Waren m\u00fcssen gem\u00e4\u00df den Anweisungen des Kunden ordnungsgem\u00e4\u00df verpackt und gekennzeichnet sein, unter Ber\u00fccksichtigung der in den L\u00e4ndern der Herstellung, des Versands, des Weitertransports und des Bestimmungsortes der Materialien geltenden gesetzlichen Bestimmungen und allgemein derjenigen, die dies erm\u00f6glichen in gutem Zustand am Zielort ankommen. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch mangelhafte Verpackung w\u00e4hrend oder infolge des Transports entstehen, haftet der Auftragnehmer.<\/p><p>7.2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, das Verpackungsmaterial des Auftragnehmers auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers zur\u00fcckzusenden, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Bearbeitung oder Vernichtung auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers verlangt.<\/p><p>7.3. Der Auftragnehmer muss der Ware eine sichtbare Packliste, einen Frachtbrief oder einen Packzettel beif\u00fcgen, auf der mindestens der Name und die Anschrift des Auftragnehmers, die Bestellnummer, das Nettogewicht, das Herkunftsland, der Name des Auftraggebers und der Ansprechpartner des Auftraggebers sowie des Auftragnehmers aufgef\u00fchrt sind Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Transportart und Lieferadresse.<\/p><p>7.4. Bei gef\u00e4hrlichen Stoffen und G\u00fctern mit gef\u00e4hrlichen Eigenschaften trifft der Auftragnehmer alle Vorsichtsma\u00dfnahmen, insbesondere durch die Verwendung geeigneter, zugelassener Beh\u00e4lter und Verpackungen, Kennzeichnung und Kennzeichnung, Gefahrentabelle und Benutzerinformation.<\/p><p>7.5. Verst\u00f6\u00dft der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen dieser Artikel 7.1 bis 7.4, steht es dem Auftraggeber frei, die Lieferung zu verweigern.<\/p><p><strong>Artikel 8. \u00c4nderungen<\/strong><\/p><p>8.1. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer \u00c4nderungen der Art und des Umfangs der zu liefernden Produkte verlangen, sofern diese \u00c4nderungen zumutbar sind.<\/p><p>8.2. Ist der Auftragnehmer der Meinung, dass eine \u00c4nderung Auswirkungen auf den vereinbarten Preis und\/oder die Lieferzeit hat, muss er dies dem Auftraggeber schnellstm\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von f\u00fcnf Tagen nach der \u00c4nderungsanfrage des Auftraggebers vor Umsetzung der \u00c4nderung schriftlich mitteilen sagte \u00c4nderung. Wenn der vom Auftragnehmer geforderte Preis und\/oder die Lieferzeit f\u00fcr den Auftraggeber nicht akzeptabel sind, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu k\u00fcndigen. Im Falle einer K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df diesem Abschnitt hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz, gleich welchen Schadens auch immer.<\/p><\/div><div class=\"column\"><p>8.3. Ohne die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Umfang oder die Art des Vertrags zu \u00e4ndern oder aufgrund dieser \u00c4nderungen Arbeiten auszuf\u00fchren.<\/p><p>8.4. Vom Kunden gew\u00fcnschte \u00c4nderungen, die im Einzelfall nicht mehr als 10.000 \u20ac und insgesamt nicht mehr als 2% des urspr\u00fcnglichen Preises kosten, f\u00fchren zu keiner Preis\u00e4nderung.<\/p><p><strong>Artikel 9. Zahlung und Rechnungsstellung<\/strong><\/p><p>9.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Rechnung zu versenden, sobald die Lieferung und Genehmigung der Produkte durch den Auftraggeber erfolgt ist, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.<\/p><p>9.2. Die Zahlung der Rechnung, einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer, erfolgt 30 Kalendertage nach Lieferung oder 30 Tage nach Eingang der Rechnung beim Kunden, je nachdem, welcher Zeitpunkt sp\u00e4ter liegt, vorausgesetzt, dass der Kunde die Rechnung und die Produkte einschlie\u00dflich aller Begleitdokumente und sonstiger Unterlagen genehmigt hat Installation, Montage oder Inbetriebnahme davon.<\/p><p>9.3. Um die Einhaltung der Verpflichtungen des Auftragnehmers zu gew\u00e4hrleisten, ist der Auftraggeber berechtigt, vor der Zahlung zu verlangen, dass der Auftragnehmer neben oder anstelle der Lieferung auf seine Kosten eine unbedingte und unwiderrufliche Bankgarantie eines f\u00fcr den Auftraggeber akzeptablen Bankinstituts stellt. Die Kosten der Bankgarantie tr\u00e4gt der Auftragnehmer.<\/p><p>9.4. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Rechnungen auch die Nummer und das Datum der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. eine Vertragsbeschreibung und den Namen des Ansprechpartners des Auftraggebers sowie alle weiteren zwischen den Parteien vereinbarten Informationen jeweils beigef\u00fcgt enthalten andere zwischen den Parteien vereinbarte Dokumente. Der Auftragnehmer hat die mit dem Auftraggeber vereinbarte Anzahl von Rechnungsexemplaren zu liefern, jeweils zusammen mit den zwischen den Parteien vereinbarten weiteren Dokumenten.<\/p><p>9.5. Jede Rechnung muss den gesetzlichen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entsprechen. Der Auftragnehmer muss auf der datierten und nummerierten Rechnung in klarer und pr\u00e4gnanter Form die folgenden Informationen angeben, soweit relevant:<br \/>\u2013 Name und Anschrift des Auftragnehmers;<br \/>\u2013 die Bestellnummer;<br \/>\u2013 die Arbeit und der Ort der Ausf\u00fchrung der Arbeit, auf die sich die Rechnung bezieht;<br \/>\u2013 der gesamte Vertragspreis, bereits geleistete Zahlungen und die Anzahl der Raten;<br \/>\u2013 der Zeitraum und die Arbeit, auf die sich die Rechnung bezieht; \u2013 Lohnsteuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers;<br \/>\u2013 eine Erkl\u00e4rung dar\u00fcber, ob das Reverse-Charge-Verfahren in Bezug auf die Umsatzsteuer zur Anwendung kommt und, falls nicht, die H\u00f6he der Umsatzsteuer;<br \/>\u2013 Bankkontonummer (IBAN und Nummern);<br \/>\u2013 Belegnummer(n) der Empfangsbest\u00e4tigung(en);<\/p><p>9.6. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, Forderungen jeglicher Art, die der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Auftraggeber hat, mit Forderungen jeglicher Art aufzurechnen, die der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer oder ein mit dem Auftragnehmer konzernverbundenes Unternehmen hat oder geltend macht .<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Seite 4\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p>9.7. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zahlung auszusetzen, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt, beispielsweise wenn ein Mangel an der Lieferung oder an einer Installation oder Montage der Produkte vorliegt.<\/p><p><strong>Artikel 10. Qualit\u00e4t und Garantie<\/strong><\/p><p>10.1. Der Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferten Produkte, einschlie\u00dflich etwaiger Installation oder Montage:<\/p><p>\u2013 die Bedingungen des Vertrags und der Bestellung einhalten;<\/p><p>\u2013 von der vereinbarten Qualit\u00e4t sind;<\/p><p>\u2013 frei von M\u00e4ngeln, Pf\u00e4ndungen und Rechten Dritter sind;<\/p><p>\u2013 f\u00fcr den vorgesehenen Zweck geeignet sind;<\/p><p>\u2013 zum Zeitpunkt der Lieferung die gesetzlichen Anforderungen unter anderem in Bezug auf Qualit\u00e4t, Gesundheit und Sicherheit sowie die Umwelt einhalten, die in den L\u00e4ndern der Herstellung, des Versands, des Durchgangs und des Bestimmungsorts der Materialien gelten;<\/p><p>\u2013 die h\u00f6chsten Standards der Branche in Bezug auf Sicherheits- und Qualit\u00e4tsstandards oder Zertifizierungen einhalten, die zum Zeitpunkt der Lieferung gelten.<\/p><p>10.2. Wenn die Produkte, unabh\u00e4ngig von den Ergebnissen etwaiger Tests, offensichtlich nicht den Bestimmungen von Abschnitt 1 dieses Artikels entsprechen, wird der Auftragnehmer auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers und nach Wahl des Auftraggebers auf eigene Kosten entweder reparieren oder reparieren die Produkte ersetzen, es sei denn, der Kunde m\u00f6chte den Vertrag gem\u00e4\u00df Artikel 16 k\u00fcndigen.<\/p><p>10.3. Sollte der Auftragnehmer nach Ansicht des Auftraggebers die M\u00e4ngelbeseitigung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df durchf\u00fchren, steht es dem Auftraggeber frei, nach schriftlicher Inverzugsetzung unter Angabe einer angemessenen Frist, innerhalb derer der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen soll, alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen entweder selbst oder durch einen Dritten zu erbringen und alle dabei entstehenden Kosten an den Auftragnehmer weiterzubelasten. Sollte der Auftragnehmer in einer dringenden Situation (Fall eines Folgeschadens) nach R\u00fccksprache nicht in der Lage sein, die Produkte rechtzeitig oder ordnungsgem\u00e4\u00df zu reparieren oder zu ersetzen, steht es dem Auftraggeber frei, das Recht auf Reparatur oder Ersatz selbst auszu\u00fcben oder einen Dritten zu beauftragen dies auf Kosten des Auftragnehmers zu tun. Die durch diese Austausch- oder Reparaturarbeiten entstehenden Kosten werden vom Auftragnehmer innerhalb von f\u00fcnf Werktagen nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber beglichen oder mit offenen Rechnungen des Auftragnehmers verrechnet.<\/p><p>10.4. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die Produkte, einschlie\u00dflich etwaiger Installation oder Montage der dazugeh\u00f6rigen Lieferungen, betr\u00e4gt mindestens zwei Jahre ab dem Datum der tats\u00e4chlichen Lieferung oder Inbetriebnahme. Das Ende der Gew\u00e4hrleistungsfrist ber\u00fchrt nicht die Rechte des Kunden aus dem Gesetz und dem Vertrag. Die Gew\u00e4hrleistungsbedingungen m\u00fcssen mindestens vorsehen, dass alle M\u00e4ngel, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungsfrist schriftlich mitteilt, vom Auftragnehmer auf Kosten des Auftragnehmers, einschlie\u00dflich aller damit verbundenen Kosten, schnellstm\u00f6glich behoben werden. Wenn der Auftragnehmer gem\u00e4\u00df dieser Verpflichtung Prozesse, Materialien oder Teile ge\u00e4ndert, repariert oder ersetzt hat, gilt f\u00fcr diese Produkte eine volle Gew\u00e4hrleistungsfrist ab dem Datum, an dem der Kunde die \u00c4nderung, Reparatur oder den Austausch genehmigt hat, und unabh\u00e4ngig davon jegliche fortlaufende Gew\u00e4hrleistungsfrist in Bezug auf die urspr\u00fcnglich vom Auftragnehmer gelieferten Produkte.<\/p><p>10.5. F\u00fcr versteckte M\u00e4ngel leistet der Auftragnehmer Gew\u00e4hr.<\/p><\/div><div class=\"column\"><p>10.6. Die Inspektion, Genehmigung, Annahme oder Zahlung einer Rate durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von jeglicher Gew\u00e4hrleistung oder Haftung aus einem Vertrag.<\/p><p>10.7. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Austausch defekter Produkte sowie die Kosten f\u00fcr die Wiederinbetriebnahme der Produkte gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<\/p><p><strong>Artikel 11. Inspektion und Information<\/strong><\/p><p>11.1. Der Kunde ist jederzeit w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung, Herstellung, Verarbeitung und Lagerung sowie nach der tats\u00e4chlichen Lieferung oder Inbetriebnahme der Produkte berechtigt, die Produkte selbst zu pr\u00fcfen oder Dritte damit zu beauftragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Pr\u00fcfberichte einzusehen. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber Einsicht in diese Berichte erm\u00f6glichen.<\/p><p>11.2. Dem Auftraggeber oder seinem Beauftragten wird auf Verlangen Zugang zum Ort der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung gew\u00e4hrt. Der Auftragnehmer wird bei der Inspektion behilflich sein und die erforderlichen Unterlagen und Informationen unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p><p>11.3. Kann aufgrund eines Verhaltens des Auftragnehmers eine in diesem Artikel beschriebene Pr\u00fcfung nicht zum vorgesehenen Termin durchgef\u00fchrt werden oder muss eine Pr\u00fcfung wiederholt werden, gehen die dadurch dem Auftraggeber entstehenden Kosten zu Lasten des Auftragnehmers.<\/p><p>11.4. Wird die Lieferung abgelehnt, muss der Auftragnehmer die Produkte, einschlie\u00dflich etwaiger Installation oder Montage, innerhalb von f\u00fcnf Werktagen reparieren oder ersetzen. Verst\u00f6\u00dft der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung, ist der Auftraggeber berechtigt, die Produkte einschlie\u00dflich etwaiger Installation oder Montage auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers von einem Dritten zu beziehen oder sonstige Ma\u00dfnahmen selbst oder durch Dritte vorzunehmen .<\/p><p>11.5. Wenn der Auftragnehmer nach Ansicht des Auftraggebers innerhalb der in Artikel 11.4 genannten Frist nicht ausreichend unternommen hat, um die beanstandete Lieferung zur\u00fcckzunehmen oder zu beheben, ist der Auftraggeber berechtigt, die Lieferung auf Kosten des Auftragnehmers zur\u00fcckzusenden oder zu beheben, ohne dass eine vorherige Zustellung erforderlich ist Benachrichtigung des Auftragnehmers \u00fcber diese Absicht. Etwaige Verluste und Kosten gehen vollst\u00e4ndig zu Lasten und auf Risiko des Auftragnehmers.<\/p><p><strong>Artikel 12. Vertraulichkeit<\/strong><\/p><p>12.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller kaufm\u00e4nnischen und\/oder technischen Informationen des Auftraggebers zu wahren, die ihm jederzeit und auf welchem Weg auch immer bekannt werden. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf den Zustandekommen, die Art und den Inhalt des Vertrages sowie aller diesem Vertrag vorausgehenden rechtlichen Verhandlungen und Beziehungen.<\/p><p>12.2. Der Auftragnehmer wird seinen Mitarbeitern und allen von ihm mit der Vertragserf\u00fcllung beauftragten Dritten die in Abschnitt 1 dieses Artikels genannten Pflichten auferlegen und gew\u00e4hrleistet, dass diese Personen diesen Pflichten nachkommen.<\/p><p>12.3. Der Auftragnehmer wird keinen direkten oder indirekten Kontakt mit den Kunden und Auftragnehmern des Auftraggebers haben.<br \/>ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch nach Lieferung.<\/p><p>12.4. Ohne die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, die aus den gemeinsamen Bem\u00fchungen der Parteien hervorgegangenen Produkte oder das Know-how zugunsten Dritter zu nutzen.<\/p><p>12.5. Verst\u00f6\u00dft der Auftragnehmer gegen eine der in den vorstehenden Abschnitten genannten Pflichten, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber eine sofortige Vertragsstrafe in H\u00f6he von 10.000 \u20ac pro Versto\u00df und f\u00fcr jeden Tag, an dem der Versto\u00df andauert, zu zahlen, zu deren Herabsetzung das Gericht nicht berechtigt ist , unbeschadet des Rechts des Kunden, eine vollst\u00e4ndige Entsch\u00e4digung zu verlangen. Der Auftragnehmer zahlt dem Auftraggeber die volle Vertragsstrafe, sobald der Versto\u00df festgestellt und mitgeteilt wurde. Dem Auftraggeber steht ein uneingeschr\u00e4nktes Aufrechnungsrecht zu.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Seite 5\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p><strong>Artikel 13. Gewerbliches und geistiges Eigentum<\/strong><\/p><p>13.1. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter ergeben. Soweit an den Produkten oder Werkzeugen gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, hat der Auftragnehmer daf\u00fcr zu sorgen, dass der Auftraggeber ein Nutzungsrecht erwirbt, ohne dass ihm hierdurch \u00fcber den Vertragspreis hinausgehende Kosten entstehen.<\/p><p>13.2. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt oder m\u00f6glicherweise verletzt, muss der Auftragnehmer entweder:<\/p><p>\u2013 die betreffenden Produkte oder Werkzeuge durch Produkte zu ersetzen, die den Produkten mindestens gleichwertig sind und mindestens die gleichen Ergebnisse liefern, ohne Rechte Dritter zu verletzen; oder<\/p><p>\u2013 ein Recht erwerben, das es dem Kunden erm\u00f6glicht, die betreffenden Produkte oder Werkzeuge zu nutzen; oder<\/p><p>\u2013 die betreffenden Produkte oder Werkzeuge so \u00e4ndern, dass der Versto\u00df endet, jeweils in Absprache mit dem Kunden und ohne dass dem Kunden \u00fcber den Vertragspreis hinausgehende Kosten entstehen oder der Umfang der Nutzung st\u00e4rker als bei den urspr\u00fcnglichen Produkten oder Werkzeugen eingeschr\u00e4nkt wird.<\/p><p>13.3. Dem Kunden stehen s\u00e4mtliche geistigen Eigentumsrechte zu, die sich direkt oder indirekt aus der Leistungserbringung ergeben<br \/>des Vertrags durch den Auftragnehmer.<br \/>13.4. Alle geistigen Eigentumsrechte an Produkten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Vertragserf\u00fcllung zur Verf\u00fcgung stellt, verbleiben ausschlie\u00dflich beim Auftraggeber, sofern nichts anderes angegeben ist.<\/p><p><strong>Artikel 14. \u00dcbertragung<\/strong><\/p><p>14.1. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht auf Dritte \u00fcbertragen.<br \/>14.2. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer keinen Dritten mit der Vertragserf\u00fcllung in seinem Namen beauftragen.<\/p><p>14.3. Der Kunde kann die in Artikel 14.1 und 14.2 genannte Zustimmung an Bedingungen kn\u00fcpfen. Eine solche Zustimmung entbindet den Auftragnehmer in keiner Weise von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag.<\/p><p><strong>Artikel 15. Haftung, Versicherung und Schadensersatz<\/strong><\/p><p>15.1. Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, einschlie\u00dflich Rechtsverfolgungskosten, die dem Auftraggeber, seinen Mitarbeitern oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserf\u00fcllung entstehen, einschlie\u00dflich Sicherheitsm\u00e4ngeln im Sinne der Produkthaftungsvorschriften, im Allgemeinen oder ein Mangel an den Produkten oder Werkzeugen oder einer Installation oder Montage davon oder eine Handlung oder Unterlassung des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder insbesondere eines vom Auftragnehmer mit der Vertragserf\u00fcllung beauftragten Dritten. Sofern keine Gegenbeweise des Auftragnehmers vorliegen, liefern die Finanzunterlagen des Auftraggebers den vollst\u00e4ndigen Beweis f\u00fcr den Verlust des Auftraggebers.<\/p><p>15.2. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber, seine Mitarbeiter und von ihm eingeschaltete Dritte von s\u00e4mtlichen im vorstehenden Abschnitt beschriebenen Anspr\u00fcchen, gleich welcher Art und unter welchem Titel auch immer, frei. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers im Namen oder an der Seite des Auftraggebers einen Vergleich mit dem genannten Dritten anstreben oder die Anspr\u00fcche gerichtlich verteidigen.<\/p><p>15.3. Der Auftragnehmer hat sich jederzeit ausreichend zu versichern<\/p><\/div><div class=\"column\"><p>gegen das im vorstehenden Abschnitt genannte Risiko und gew\u00e4hrt dem Kunden das Recht, die entsprechende Versicherung einzusehen<br \/>Politik auf Abruf.<br \/>15.4. Der Auftraggeber haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Auftragnehmer nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftraggebers verursacht hat.<\/p><p>15.5. Sofern ein vom Auftragnehmer gestellter Arbeitnehmer die Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausf\u00fchrt und diese Arbeiten im Auftrag und unter Aufsicht des Auftraggebers durchgef\u00fchrt werden, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr von<br \/>der Kunde.<\/p><p>15.6. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Haftung gegen\u00fcber dem Auftraggeber Anspruch auf Zahlung aus einem Versicherungsvertrag hat, muss der Auftragnehmer daf\u00fcr sorgen, dass diese Zahlung direkt an den Auftraggeber erfolgt. Zu diesem Zweck kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber zum Beg\u00fcnstigten des Versicherungsvertrags macht, etwaige Versicherungsanspr\u00fcche an den Auftraggeber abtritt und\/oder dem Auftraggeber eine unwiderrufliche Vollmacht zur Entgegennahme der Zahlung einr\u00e4umt.<\/p><p>15.7. Der Versicherungsschutz des Auftragnehmers kann weder dessen Haftung begrenzen noch eine Mithaftung des Auftraggebers begr\u00fcnden.<\/p><p><strong>Artikel 16. K\u00fcndigung<\/strong><\/p><p>16.1. Unbeschadet aller anderen Rechte und Anspr\u00fcche des Auftraggebers, einschlie\u00dflich des Rechts auf vollst\u00e4ndigen Schadensersatz, kann der Auftraggeber den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer einseitig ganz oder teilweise k\u00fcndigen, seine Zahlungsverpflichtungen aussetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise \u00fcbertragen Erf\u00fcllung des Vertrages an einen Dritten weitergeben, ohne dass hierdurch eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz gegen\u00fcber dem Auftragnehmer entsteht, wenn:<\/p><p>\u2013 Der Auftragnehmer verst\u00f6\u00dft schuldhaft gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag.<\/p><p>\u2013 die Erf\u00fcllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag durch den Auftragnehmer vor\u00fcbergehend oder dauerhaft unm\u00f6glich geworden ist;<\/p><p>\u2013 der Auftragnehmer Insolvenz anmeldet, f\u00fcr zahlungsunf\u00e4hig erkl\u00e4rt wird, ihm ein gesetzlicher Umschuldungsplan f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen gew\u00e4hrt wird oder ihm ein unbefristetes oder unbefristetes Recht gew\u00e4hrt wird<br \/>vor\u00fcbergehendes Moratorium;<\/p><p>\u2013 es wird ein Beschluss gefasst oder umgesetzt, den Betrieb einzustellen, die Liquidation einzuleiten, Verpflichtungen zu \u00fcbertragen oder einen \u00e4hnlichen Schritt vorzunehmen, der sich auf die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Auftragnehmers auswirkt;<\/p><p>\u2013 der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter oder Vertreter jederzeit pers\u00f6nliche oder sonstige Vorteile einer Person anbieten oder gew\u00e4hren, die im Gesch\u00e4ft des Auftraggebers t\u00e4tig ist, oder einem Mitarbeiter oder Vertreter des Auftraggebers.<\/p><p>16.2. In jeder der in Abschnitt 1 dieses Artikels aufgef\u00fchrten Situationen verst\u00f6\u00dft der Auftragnehmer automatisch gegen den Vertrag und alle Anspr\u00fcche, die der Auftraggeber jederzeit gegen den Auftragnehmer haben k\u00f6nnte, werden sofort und in voller H\u00f6he f\u00e4llig.<\/p><p>16.3. Wenn der Vertrag aus einem der in Abschnitt 1 dieses Artikels aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnde gek\u00fcndigt wird, muss der Auftragnehmer die bereits vom Auftraggeber erhaltene(n) Zahlung(en) zuz\u00fcglich gesetzlicher Zinsen auf die genannten Betr\u00e4ge ab dem\/den Datum(en) zur\u00fcckzahlen. an dem diese Zahlung(en) geleistet wurde(n). Wenn der Vertrag aufgrund eines in Abschnitt 1 dieses Artikels aufgef\u00fchrten Grundes teilweise gek\u00fcndigt wird, gilt f\u00fcr die vom Kunden in Bezug auf diesen Teil geleisteten Zahlungen die oben dargelegte R\u00fcckzahlungspflicht zuz\u00fcglich der Zinszahlungspflicht des gek\u00fcndigten Vertrages.\u00a0<\/p><p>16.4. Unbeschadet des Anspruchs auf vollst\u00e4ndigen Schadensersatz, der Vertragsstrafe f\u00fcr versp\u00e4tete Lieferung gem\u00e4\u00df Artikel 6.4 oben und aller gesetzlichen Rechte bei zurechenbarer Vertragsverletzung ist der Kunde berechtigt, die sofortige Zahlung einer Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1% des gesamten Kaufpreises durchzusetzen Bestellung pro Tag, bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 10% des Preises der gesamten Bestellung, ab dem ersten Tag des Versto\u00dfes des Auftragnehmers hinsichtlich der Ausf\u00fchrung der Lieferung.<\/p><\/div><\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Seite 6\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><p>16.5. F\u00fcr eine Anzahlung oder Teilzahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer hat der Auftraggeber f\u00fcr die Dauer des Versto\u00dfes Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen. Die Zahlungen sind sofort vollstreckbar und abzugsf\u00e4hig.<\/p><p>16.6. Im Falle eines nicht zurechenbaren Versto\u00dfes einer der Parteien werden die Verpflichtungen der Parteien f\u00fcr einen zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitraum ausgesetzt. Eine Partei kann sich nur dann auf einen nicht zurechenbaren Versto\u00df berufen, wenn sie die andere Partei so bald wie m\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch vierundzwanzig Stunden nach dem nicht zurechenbaren Versto\u00df, schriftlich unter Beif\u00fcgung von Belegen \u00fcber diesen Anspruch informiert tritt ein.<\/p><p>16.7. S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Auftragnehmer sind sofort und in vollem Umfang f\u00e4llig, zahlbar und abzugsf\u00e4hig. Bei der Forderung handelt es sich um eine Abzugserkl\u00e4rung. Wird der Auftragnehmer f\u00fcr zahlungsunf\u00e4hig erkl\u00e4rt, ist der Auftraggeber au\u00dferdem berechtigt, vom Insolvenzverwalter innerhalb einer angemessenen Frist eine Erkl\u00e4rung zu verlangen, ob dieser bereit ist, die Vertragserf\u00fcllung unter der Voraussetzung der Stellung einer Sicherheit f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragserf\u00fcllung fortzusetzen. Gibt der Insolvenzverwalter nicht innerhalb der genannten angemessenen Frist eine Erkl\u00e4rung ab, dass er bereit ist, die Vertragserf\u00fcllung fortzusetzen, hat der Insolvenzverwalter seinerseits keinen weiteren Anspruch, die Einhaltung des Vertrags durchzusetzen. Wird dem Auftragnehmer ein Moratorium gew\u00e4hrt, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts sinngem\u00e4\u00df mit der Ma\u00dfgabe, dass anstelle des Wortes \u201eEmpf\u00e4nger\u201c die Worte \u201eAuftragnehmer und Verwalter\u201c ersetzt werden.<\/p><p><strong>Artikel 17. Streitigkeiten, anwendbares Recht und Rubriken<\/strong><\/p><p>17.1. F\u00fcr den Vertrag und die sich daraus ergebenden weiteren Rechtsbeziehungen gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Sofern sich aus den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes ergibt, finden ausl\u00e4ndische Rechtsvorschriften und das Wiener Kaufrecht 1980 (CISG) auf den Vertrag keine Anwendung.<\/p><p>17.2. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unterliegen auch allen in Deutschland geltenden Regeln und Vorschriften, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf, den deutschen Standards f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen.<\/p><p>17.3. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder anderen damit zusammenh\u00e4ngenden Vertr\u00e4gen ergeben und nicht g\u00fctlich beigelegt werden k\u00f6nnen, sind vor dem zust\u00e4ndigen Gericht in Frankfurt zu entscheiden.<\/p><p>17.4. \u00dcberschriften zu Artikeln dienen lediglich der besseren Lesbarkeit dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und k\u00f6nnen nicht als Grundlage f\u00fcr die Auslegung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen herangezogen werden.<\/p><p><strong>Artikel 18. \u00c4nderungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p><p>18.1. Der Kunde ist berechtigt, die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu \u00e4ndern. Etwaige \u00c4nderungen treten mit dem angegebenen Datum des Inkrafttretens in Kraft. Der Kunde wird die ge\u00e4nderten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen rechtzeitig auf seiner Website ver\u00f6ffentlichen.<\/p><p><strong>Artikel 19. Teilung\u00fcltigkeit<\/strong><\/p><p>19.1. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise ung\u00fcltig sein, bleiben der Vertrag und die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen im \u00dcbrigen in vollem Umfang durchsetzbar. Im Hinblick auf die ung\u00fcltige Bestimmung wird davon ausgegangen, dass die Parteien diejenige rechtm\u00e4\u00dfige Bestimmung vereinbart haben, die dem Inhalt der ung\u00fcltigen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>GENERAL PURCHASE CONDITIONS General Purchase Conditions of PRUVIA GmbH and its subsidiaries\u00a0 (PDF download) Article 1. General 1.1. The following terms and expressions have the following definitions in the context of these General Purchase Conditions (the \u201aGeneral Conditions\u2018): Purchase Order:\u00a0the terms agreed in writing between the Parties;Client: PRUVIA GmbH and any of its subsidiaries;Contract:\u00a0comes into [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"no-sidebar","site-content-layout":"page-builder","ast-site-content-layout":"full-width-container","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"disabled","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"set","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-2156","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2156","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2156"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2156\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3377,"href":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2156\/revisions\/3377"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dev.pruvia.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2156"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}